Prüfungen

 

 

Zulassungsprüfung

 

Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung bzw. Eignung für das Studium, insbesondere dem Nachweis der musikalischen und technischen Vorkenntnisse und Fertigkeiten.

 

Termin ist einmal jährich Ende Juni an 2 aufeinanderfolgenden Tagen (üblicherweise der letzte Montag+Dienstag vor den Sommerferien). Die Anmeldung erfolgt im MDW Online und muss bis Mitte/Ende Mai eingelangt sein.

Link zur MDW Studieninfo-Seite (alle Infos zur Zulassungsprüfung, das Infoblatt mit Prüfungsbeispielen zum Download):

Diplomstudium Tonmeister_innenstudium
 

Website des Studiencenters der MDW:

Studiencenter

 

 

Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:

 

- schriftlich:

 

1. Gehörtests (die erfolgreiche Ablegung der Gehörtests ist Voraussetzung für die Zulassung zum nächsten Prüfungsteil)
a) musikalisch (z.B. Intervalle, Akkorde und Kadenz, ein- und zweistimmige Diktate, Rhythmus-Diktate, Erkennen von Fehlern, Zuordnung von Klangfarben und Stilrichtungen etc.)
b) akustisch/technisch (z.B. Klänge, Geräusche, Reinheit von Stimmungen, akustische Charakteristika von Tonbeispielen, Erkennen von Störfaktoren etc.)

2. schriftliche Tests (die erfolgreiche Ablegung der schriftlichen Tests ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung)
a) Kenntnis der allgemeinen Musiklehre (Akkorde, allgemeine Stimmführungsregeln, Formen, Instrumenten- und Partiturkunde, Musikgeschichte und Stilkunde u.ä.)
b) Test über die Fachgebiete Mathematik, Physik und Akustik (etwa im Schwierigkeitsgrad der AHS-Oberstufe)

 

- mündlich und praktisch:

 

a) musikalischer Teil:
Nachweis von Vorkenntnissen an einem Instrument oder Gesang durch den Vortrag von zwei Werken mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilepochen. Haben Sie Gesang oder ein anderes Instrument außer einem Tasteninstrument gewählt, so sind zusätzlich Grundkenntnisse am Klavier nachzuweisen.
Zum Beispiel:
wenn als Hauptinstrument Klavier gewählt wird:
1. eine dreistimmige Invention von J.S. Bach
oder 2 Sätze aus einer Sonate von Mozart oder Beethoven
2. ein Vortragsstück eigener Wahl
wenn ein anderes Instrument oder Gesang gewählt wird:
1. zwei mittelschwere Werke verschiedener Stilepochen
2. auf dem Klavier: eine zweistimmige Invention von Bach und ein schneller Satz aus einer leichten Sonatine oder Sonate

Dazu werden Fragen aus dem Gebiet der allgemeinen Musiklehre und Musikgeschichte (auch 20. Jahrhundert inklusive Avantgarde, Jazz und Pop) gestellt.
Zum Beispiel:
Stilepochen und deren wichtigste Vertreter
Literaturkenntnisse (Musik, auch Film, Theater und Sprachkunst etc.)
Entstehung und Entwicklung der wichtigsten musikalischen Formen und Gattungen etc.
(Außer über spezielles Fachwissen sollten Sie auch über kulturelle Allgemeinbildung verfügen)

b) technischer Teil:
Nachweis der Fähigkeit, technische Zusammenhänge zu verstehen, durch Lösen einer einfachen praktischen Aufgabe aus dem Bereich der Studiotechnik.
Zum Beispiel: elementare Handhabung von Studiogeräten (nach bzw. unter Anweisung), etwa beim Abmischen etc.
Dazu werden Fragen aus dem Gebiet der Technik gestellt.
Zum Beispiel: Grundlagen aus den Bereichen Elektrizitätslehre, Akustik, Studiotechnik.


Darüber hinaus soll im Rahmen eines informellen Gespräches die persönliche Eignung des Kandidaten für den Tonmeisterberuf/Tonmeisterinnenberuf überprüft werden.
Schließlich ist im Rahmen der oben angeführten Zulassungsprüfung auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.
(Entscheidend für das erfolgreiche Bestehen der Zulassungsprüfung ist die Gesamtpunktezahl. Gemäß dem Platzangebot können zur Zeit normalerweise ca. 10 Studenten aufgenommen werden.)
Studienbeginn ist nur zum jeweiligen Wintersemester (Oktober) möglich.

Über den Link "Bewerber (pdf)" links oben können Sie eine Beispielprüfung einsehen.
Verbindliche Auskünfte erteilt die Studien- und Prüfungsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (Adresse siehe ganz unten auf dieser Seite oder unter "Kontakt").
 

 

 

 

Erste Diplomprüfung

Die erste Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern des ersten Studienabschnitts und aus der kommissionellen ersten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen ersten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss aller Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts und die Absolvierung des Werkstattpraktikums.

Prüfungsgegenstände der ersten Diplomprüfung sind die Fachbereiche "Grundlagen der Komposition", "Tontechnik" und "Produktion".

Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

 

- 1.Teil:  Grundlagen der Komposition (Musiktheorie)
a) schriftliche Klausurarbeit (z.B. 4-stimmiger imitatorischer Vokalsatz im Stil des 16. Jahrhunderts, oder Teil einer 3-stimmigen Instrumentalfuge im Stil der Barockzeit; Reduktion einer Orchesterpartitur auf 2 Systeme ("Klavierauszug"); Analyse eines kürzeren Werkes (Formenlehre))
b) mündliche und praktische Prüfung (z.B. Generalbassspiel, Modulation, Repertoirekunde etc.)

 

- 2.Teil:  Tontechnik

a) schriftliche Klausurarbeit (Elektrotechnik, analoge und digitale Audiotechnik, Studiotechnik etc.)
b) mündliche Prüfung (Elektrotechnik, analoge und digitale Audiotechnik, Studiotechnik etc.)

 

- 3.Teil:  Vorlage von 3 Aufnahmen (davon je eine aus den Bereichen "E-Musik" sowie Jazz/Pop) samt zugehöriger Dokumentation

 

- 4.Teil:  praktische Demonstration der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten anhand einer künstlerisch-technischen Aufgabe im Studio (z.B. Analog- und Digitalschnitt, Mischung, MIDI-Systeme, Messtechnik etc.) nach entsprechender Vorbereitungszeit

 

Im Rahmen der ersten Diplomprüfung soll der Kandidat auch hinsichtlich seiner Eignung für den von ihm gewünschten Schwerpunkt des zweiten Studienabschnitts beraten werden.
Die freie Wahlmöglichkeit bezüglich der Schwerpunkte wird durch das Platzangebot eingeschränkt.

 

 

 

Zweite Diplomprüfung

Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen, aus den Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung zur Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss aller Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts sowie die Absolvierung des Praktikums und die positive Beurteilung der Diplomarbeit.

 

Die kommissionelle zweite Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen:


- 1. Teil:  Sechs Projekte aus dem 2. Studienabschnitt
bestehend aus einer Serie von Werken unterschiedlicher künstlerischer und technischer Anforderungen und deren ausführlicher schriftlicher Dokumentation.


Schwerpunkt "Aufnahmeleitung":
6 Aufnahmen und deren Dokumentation, darunter mindestens 3 Produktionen, je eine aus den nachstehenden Sparten:
a) Orchestermusik
b) Kammermusik (z.B. Streichquartett, Bläserkammermusik)
c) Klaviermusik
d) Vokalmusik
e) Pop- und Jazzproduktion
f)  Hörspiel

 



Schwerpunkt "Klangregie":
4 Beschallungskonzepte realisierter Projekte, je eines aus den folgenden Sparten:
a) Musiktheater- oder Musicalproduktion
b) Konzertbeschallung (E- oder U-Musik)
c) Multimediale Veranstaltung
d) Klangregie einer elektroakustischen Komposition / Einsatz von Live-Elektronik

Zu mindestens 3 Projekten muss eine Einladung für Mitglieder der Prüfungskommission über das Büro des Instituts erfolgen. 





Schwerpunkt "Film und Video":
4 Bildvertonungen und deren Dokumentation, je eine aus den nachstehenden Sparten:
a) Spiefilm (Tonschnitt und Sounddesign)
b) Dokumentarfilm (Tonschnitt und Sounddesign)
c) Animationsfilm /Experimentalfilm / Computergame-Sounddesign
d) Frei wählbares Projekt aus a-c


Schwerpunkt "Radio":
4 Produktionen und deren Dokumentation, je eine aus den nachstehenden Sparten:
a) Musiksendung (Gestaltung und Präsentation)
b) Radiobeitrag (Gestaltung und Präsentation)
c) Hörspiel
d) Radio-Werbespot


- 
2. Teil:  Praktische Aufgabe
Vor dem Prüfungssenat ist eine ad-hoc gestellte praktische, den gewählten Schwerpunkt betreffende künstlerisch-technische Aufgabe (z.B. im Tonstudio) zu lösen. Dem Kandidaten steht dabei eine entsprechende Vorbereitungszeit zur Verfügung.




- 3. Teil:  8 weitere Projekte
Dem Prüfungssenat sind mindestens 8 weitere Projekte (darunter mindestens 5 Musik-Aufnahmen unterschiedlicher Stilistik) mit vollständigen Aufnahme-Informationen samt zugehörigem Ton- und Bildträger vorzulegen.
Ausgehend von den vorgelegten Arbeiten (bzw. Aufnahmen) werden auch die Fächer „Produktion“, „Tontechnik“ und „Grundlagen der Komposition“ geprüft.
Neben der reinen Tongestaltung kann auch eine allfällige Gestaltung von Inhalten, Texten und Musik, sowie von Graphik, Bild und Licht in die Beurteilung mit einbezogen werden.
 

                                       DIPLOMARBEIT

Es ist eine künstlerische oder wissenschaftliche Diplomarbeit zu verfassen.

1. Künstlerische Diplomarbeit

a) Die künstlerische Diplomarbeit besteht aus einem künstlerischen Projekt aus demThemenbereich des Unterrichtsangebots der Studienrichtung Tonmeister, dokumentiert durch einen Ton- bzw. Bildträger.

 

b) dessen schriftliche Erläuterung unter näherer Ausarbeitung bestimmter, mit dem künstlerischen Projekt in Zusammenhang stehender Fragestellungen und Aspekte nach wissenschaftlichen Kriterien. Der Umfang des schriftlichen Teils soll circa 40 Seiten betragen.

Gegenstand und Fragestellung müssen sich von den für die kommissionelle Prüfung einzureichenden 6 Projekten unterscheiden.

2. Wissenschaftliche Diplomarbeit

Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit aus einem im Studium festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfach zu verfassen, etwa aus dem Themenbereich Akustik und Klangforschung, Ton- und Studiotechnik, Musikwissenschaft, Aufführungspraxis und Interpretation, Musik-und Kommunikationsstrategie, Wahrnehmungspsychologie, Medien- oder Produktionsanalyse u.a.

 

Verbindliche Auskünfte erteilt die Studien- und Prüfungsabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, A-1030 Wien, Tel.: +43-(0)1/71155 DW -6914 / -6918 / -6919, e-mail: studienabteilung@mdw.ac.at

 

Richtlinien zur 2. Diplomprüfungen zum Download:

www.derton.at